Urteil vom Amtsgericht Oberhausen - 31 C 2985/09

Tenor

hat das Amtsgericht Oberhausen

auf die mündliche Verhandlung vom 24.02.2010

durch den Richter am Amtsgericht xxxx

für Recht er¬kannt:

1.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, unter welcher Versicherungsscheinnummer sie bei welcher Betriebshaftpflichtversicherung haftpflichtversichert ist

.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900 € vorläufig vollstreckbar.


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