Urteil vom Amtsgericht Oberhausen - 35 C 346/11

Tenor

hat das Amtsgericht Oberhausen

auf die mündliche Verhandlung vom 10.06.2011

durch die Richterin xxxxxxxxxxxxxx

für Recht er¬kannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.398,31 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages


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