Urteil vom Amtsgericht Oberhausen - I36C3246/12

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Oberhausenauf die mündliche Verhandlung vom 22.03.2013durch den Richter am Amtsgericht Dr. L2

für Recht erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 87,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.09.2012 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 62,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 86 % der Kläger, zu 14 % die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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