Urteil vom Amtsgericht Oberhausen - 34 C 94/12

Tenor

Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft G-Straße 228 in Oberhausen vom 01.10.2012 zu TOP 7, wonach im Bereich des Gartentores 2 bis 3 stattliche Findlinge ausgelegt werden, wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 


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