Urteil vom Amtsgericht Oberhausen - 37 C 2749/12

Tenor

hat das Amtsgericht Oberhausen auf die mündliche Verhandlung vom 09.01.2014 durch den Richter xxx

für Recht erkannt:

1.    Die Klage wird abgewiesen.

2.    Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

3.    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

4.    Der Streitwert wird auf 3.965,73 € festgesetzt.


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