Beschluss vom Amtsgericht Paderborn - 12 M 3136/08

Tenor

werden die Vollstreckungsschutzanträge der Schuldnerin vom 21.10.2008 und 29.10.2008 gem. §§ 850 k, 765a ZPO sowie der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Dieser Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam.


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