Urteil vom Amtsgericht Paderborn - 55 C 205/08

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Wohnungseigentümergemeinschaft ….. z. H. der Verwalterin, der Immobilienverwaltung …… 6.500 € nebst Zinsen in Höhe 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2008 zahlen.

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Kläger von der Zahlungsverpflichtung gegen-über ihren Prozessbevollmächtigten in Höhe von 737,80 € wegen entstandener außer-gerichtlichen Kosten freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu einem Viertel und die Beklagte zu drei Viertel.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.


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