Urteil vom Amtsgericht Paderborn - 58 C 264/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der beklagten Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

- bis zum 14.10.2009 auf 359,93 Euro und

- ab dem 15.10.2009 auf 689,74 Euro.


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