Beschluss vom Amtsgericht Paderborn - 11 XIV 3/11 B

Tenor

Der Antrag des Beteiligten zu 2. vom 05.1.2011 auf Verlängerung der Siche-rungshaft wird zurückgewiesen.

Der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 3.11.2010 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Anordnung der Sicherungshaft wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt der Beteiligte zu 2.

Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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