Urteil vom Amtsgericht Paderborn - 51 C 392/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2010 zu zah-len.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2010 zu zah-len.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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