Urteil vom Amtsgericht Paderborn - 58 C 27/13

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 1540,74 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 4.4.2012 als Gesamtschuldner zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klagepartei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf bis zu 3500,- EUR festgesetzt.


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