Beschluss vom Amtsgericht Paderborn - 40 Lw 59/14

Tenor

§ 7 des Landpachtvertrages zwischen den Beteiligten vom 10.12.2006 wird dahingehend abgeändert, dass der von der Antragsgegnerin an den Antragsteller zu zahlende Pachtzins mit Wirkung ab dem 01.11.2013 auf 4966,02 Euro festgesetzt wird.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert beträgt 4966,02 Euro.


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