Beschluss vom Amtsgericht Paderborn - 11 XIV(B) 74/23

Tenor

Es wird festgestellt, dass die gegen den Betroffenen durch Beschluss des

Amtsgerichts Rheine vom 21.02.2023 (Az. 42 XIV (B) 64/23) angeordnete Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Abschiebungshaft diesen im Zeitraum vom 21.02.2023 — 21.03.2023 in seinen Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Rechten verletzt hat.

Der Antrag auf Außervollzugsetzung der Haft wird zurückgewiesen.

Im Übrigen wird der Beschwerde vom 02.03.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rheine vom 21.02.2023 (Az. 42 XIV (B) 64/23) nicht abgeholfen und

die Sache zur Entscheidung dem Beschwerdegericht — Landgericht Paderborn Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.vorgelegtDie Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen