Urteil vom Amtsgericht Plettenberg - 1 C 480/99

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wurde gem. § 495 a ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist unbegründet.


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