Urteil vom Amtsgericht Ratingen - 9 C 232/97

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.019,77 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31. 07. 1997, die Beklagten zu 2./ und 3./ weitere 4 % Zinsen aus 2.019,77 DM vom 29. bis zum 30. 07. 1997 und die Beklagte zu 3./ weitere 4 % Zinsen für die Zeit vom 24.12.1996 bis zum 28.07.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 2.500,00 DM, im übrigen ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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