Beschluss vom Amtsgericht Ratingen - 4 F 63/08

Tenor

Der Kindesmutter wird untersagt, die beiden Kinder I F, geboren am 09.08.1998 und L L, geboren am 27.02.2002 außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Grenzen der Schengener Vertragsstaaten zu verbringen oder verbringen zu lassen. Insoweit wird ihr das Sorgerecht teilweise entzogen und auf das Jugendamt S als Ergänzungspfleger übertragen.

Die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland werden im Wege der Amtshilfe ersucht, jede Ausreise der beiden oben genannten Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland und der Schengener Vertragsstaaten zu verhindern.

Der Kindesmutter wird aufgegeben, die Reisepässe/ Ausweise der beiden oben genannten Kinder an den Ergänzungspfleger herauszugeben.

Kosten für das Verfahren werden nicht erhoben.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Streitwert: 3000 €


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