Urteil vom Amtsgericht Recklinghausen - 11 C 241/02
Tenor
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 351,17 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 26 % dem Kläger und zu 74 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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Auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen wurde verzichtet.
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