Urteil vom Amtsgericht Recklinghausen - 11 C 241/02

Tenor

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 351,17 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 26 % dem Kläger und zu 74 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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