Urteil vom Amtsgericht Recklinghausen - 13 C 622/04

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden der Kläger und die Widerbeklagte zu 2) als

Gesamtschuldner verurteilt, an den Beklagten zu 1) 618,88 € nebst Zinsen

in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2004 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Widerbeklagte zu 2)

als Gesamtschuldner zu 26 % und der Kläger darüber hinaus zu weiteren 74

%.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und die Widerbeklagte zu 2)

können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.