Urteil vom Amtsgericht Recklinghausen - 90 C 31/08

Tenor

1.

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 31.03.2008 zum TOP 8 wird insoweit für ungültig erklärt, soweit die folgende Regelung im Verwaltervertrag anerkannt worden und der Verwaltungsbeirat beauftragt und bevollmächtigt worden ist, den Verwaltervertrag stellvertretend für die Eigentümergemeinschaft zu unterzeichnen:

„Kleinreparaturen, pro Maßnahme bis zu einem Betrag von 2.500,00 Euro netto bedürfen keines besonderen Eigentümerbeschlusses.“

2.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor

Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.

4.

Der Streitwert wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.


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