Urteil vom Amtsgericht Recklinghausen - 19 C 41/13

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 504,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.09.2011 zu zahlen

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von der Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 83,54 € brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 10.11.2011 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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