Urteil vom Amtsgericht Recklinghausen - 52 C 82/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 578,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.06.2016 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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