Versäumnisurteil vom Amtsgericht Recklinghausen - 91 C 16/25

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu Händen der Hausverwaltung G., 13.065,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 06.02.2025 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar


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