Zwischenverfügung vom Amtsgericht Regensburg - RB-21924-15

Tenor

Der beantragten Eintragung steht folgendes Hindernis entgegen:

gemäß § 19 GBO sind zur Bestellung eines Rechts an dem Grundstück Flst. 1030 Gemarkung Regensburg die Bewilligungen aller von der Eintragung Betroffenen, das sind sämtliche Wohnungseigentümer, erforderlich. Es genügt nicht die Bewilligung durch den Verwalter, da in der Teilungserklärung keine entsprechende Öffnungsklausel enthalten ist.

Zur Behebung des Hindernisses wird eine Frist bis einschließlich

15.07.2021

gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen.

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