Urteil vom Amtsgericht Remscheid - 7 C 14/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.236,80 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2010 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von netto 302,10 € und Auskunftskosten in Höhe von 4,50 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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