Urteil vom Amtsgericht Remscheid - 7 C 42/12

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 0,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von netto 374,90 € zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 24 % und im Übrigen der Kläger.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor selbst Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.


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