Urteil vom Amtsgericht Remscheid - 7 C 37/12

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.725,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 237,50 € seit dem 26.06.2010, aus 321,30 € seit dem 30.06.2010, aus 392,90 € seit dem 01.07.2010, aus 487,90 € seit dem 10.06.2010, aus 285,60 seit dem 10.07.10 und aus 773,50 für den Zeitraum 26.06.10 – 11.01.11 sowie vorgerichtli­che Inkassokosten in Höhe von 106,45 € zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

 

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu voll­streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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