Urteil vom Amtsgericht Remscheid - 7 C 230/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 90,92 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten Rechtsanwälte C u. Koll. in Höhe von 45,68 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2012 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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