Urteil vom Amtsgericht Remscheid - 7 C 32/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 332,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2015 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.591,73 € für den Zeitraum 20.02.2015 bis 07.04.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 255,85 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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