Urteil vom Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück - 11 C 296/01

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 283,50 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.10.2000 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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