Beschluss vom Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück - 10 M 937/12

Tenor

wird der Antrag des Gläubigers vom 28.07.2012 auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen der angeblichen Ansprüche der Schuldnerin gegen den Drittschuldner aus einem fiktiven Arbeitseinkommen für die Haushaltsführung als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Gläubiger.


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