Urteil vom Amtsgericht Rheinberg - 10 C 129/03

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.443,02 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1.2.03 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

3.900,00 €.


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