Urteil vom Amtsgericht Rheinberg - 11 C 195/11

Tenor

1.  Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 630,37 € nebst Zinsen i. H. v. 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 13.07.11 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H. v. 131,37 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.  Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern als auferlegt.

3.   Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.   Die Beklagten können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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