Urteil vom Amtsgericht Rheinberg - 12 C 431/12

Tenor

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagten als Gesamtschuldner jeweils zur Hälfte.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. 


Tatbestand

123456789101112

Entscheidungsgründe

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