Urteil vom Amtsgericht Rheine - 10 C 112/18

Tenor

Das Anerkenntnis-Vorbehaltsurteil vom 27.06.2018 wird insoweit für vorbehaltslos erklärt, als dass die Beklagte verurteilt wird, einen Betrag von 325,12 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 87,33 EUR seit dem 01.05.2015, aus 81,29 EUR seit dem 02.05.2016 und aus 162,82 EUR seit dem 01.12.2012  zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, vorgerichtlich entstandene nicht anrechenbare Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 74,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.05.2018 zu zahlen.

Die weiteren Kosten des Verfahrens tragen zu 40 % der Kläger, zu 60 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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