Urteil vom Amtsgericht Rheine - 4 C 167/18

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 951,63 EUR (in Worten: neunhunderteinundfünfzig Euro und dreiundsechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.05.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/4.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Parteien vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.


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