Beschluss vom Amtsgericht Schmallenberg - 2 XVII 94/23 M

Tenor

Im Wege einer einstweiligen Anordnung

wird die zeitweise Entziehung der Freiheit des Betroffenen betreuungsgerichtlich genehmigt, soweit dazu eingesetzt werden:

5-Punkt-Fixierung, Bettgitter, Bauchgurt

Die Genehmigung ist befristet bis zum 22.09.2023.

Zum Verfahrenspfleger wird Herr Rechtsanwalt N bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Die Vergütung des berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegers wird einschließlich Auslagen auf 100,00 EUR festgesetzt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.


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