Urteil vom Amtsgericht Schwelm - 24 C 14/05

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 12.10.2004 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt vorab die durch ihre Säumnis entstandenen Mehrkosten; die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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