Urteil vom Amtsgericht Schwelm - 20 C 399/05

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts N vom 04.10.2005 Aktenzeichen: 05 5845245 0 0 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte das mit "Schuldanerkenntnis und Teilzahlungsvereinbarung, Aktenzeichen: Bl SM/#####/####" überschriebene Schriftstück im Original herauszugeben.

Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis, die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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