Urteil vom Amtsgericht Schwelm - 22 C 440/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Schuldner wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gläubiger Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.


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