Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 11 C 198/88

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreck¬ung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800,- DM abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor in der¬selben Höhe Sicherheit leisten.


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