Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 9 C 146/02

Tenor

1.) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 178,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5

% über dem Basiszinssatz aus 149,76 € seit dem 22.03.2002 und aus weiteren

28,96 € seit dem 08.07.2002 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.) Streitwert: 330,39 €


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