Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 110 C 151/05

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den zukünftigen Rückstufungsschaden, der diesem auf Grund des Verkehrsunfalls vom 20.09.2004 in T in der Vollkaskoversicherung entsteht, zu 50 % auszugleichen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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