Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 117 C 201/05

Tenor

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

a) die im Hause T-Straße, 2. OG links hinten,

####1 U, gelegene Wohnung, Wohnungsnummer 21, sowie den dazugehörigen Kellerraum Nr. 21 zu räumen und geräumt an den

Kläger herauszugeben.

b)an den Kläger 6.470,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 675,71 € seit dem 06.02.2005, aus weiteren jeweils 676,00 € seit dem 06.03., 06.04., 06.05., 06.06., 06.07., 06.08., 06.09. und 06.10.2005 und aus weiteren 277,94 € seit dem 21.07.2005 sowie aus weiteren 108,91 € seit dem 14.09.2005 zu zahlen.

Hinsichtlich der weitergehend geltendgemachten vorgerichtlichen Kosten wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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