Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 114 C 160/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Bürgschaftsurkunde Nr. #####/####/#####/#### bei der Kreissparkasse L mit sofortiger Wirkung freizugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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