Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 117 C 220/11

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die auf ihrem Grundstück im I-Weg in #### I an der Garagenwand des klägerischen Grundstücks im I2 in #### I befindliche Anschüttung auf einer Länge von ca. 6 m und einer Breite von ca. 60 cm, bei einer Höhe von ca. 70 cm, bestehend aus Basaltpalisaden, zu entfernen. Die Beklagten werden zudem als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 277,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.400,- € vorläufig vollstreckbar.


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