Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 118 C 408/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

              Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

              von 450,- € abwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits vor der

              Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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