Beschluss vom Amtsgericht Siegburg - 36 M 98/13

Tenor

wird die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 16.01.2013, Geschäfts-Nr. 123 C 109/12, auf Antrag der Schuldnerin vom 07.03.2013 gemäß §§ 765a ZPO bis zum 30.04.2013 einstweilen eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin, § 788 ZPO.


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