Beschluss vom Amtsgericht Siegburg - 50 VI 97/13

Tenor

Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 2) vom 13.02.2014 wird zurückgewiesen.

Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 3) vom 16.01.2014 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten tragen die durch ihre Anträge entstandenen Gerichtskosten sowie die ihnen erwachsenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.


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