Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 105 C 34/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Vergütungsforderung des Rechtsanwalts T in Höhe von 249,90 € aus der Rechnung mit der Rechnungsnummer 41/2015 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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