Urteil vom Amtsgericht Siegen - 12 C 479/06

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.82,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.06.2006 sowie vorgerichtliche, nicht anrechenbare anwaltliche Kosten in Höhe von 102,37 EUR zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtssterits werden der Beklagten auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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